SpBV 2015
Sportbooteverordnung 2015 – SpBV 2015
- Sportbooteverordnung 2015 – SpBV 2015
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Zweck, Umsetzung von EU-Recht
- § 2. Geltungsbereich
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Grundlegende Anforderungen
- § 5. Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt
- § 6. Freier Warenverkehr
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7. Pflichten der Hersteller
- § 8. Bevollmächtigte
- § 9. Pflichten der Einführer
- § 10. Pflichten der Händler
- § 11. Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 12. Pflichten der privaten Einführer
- § 13. Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität des Erzeugnisses
- § 14. Konformitätsvermutung
- § 15. EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III
- § 16. Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 17. Erzeugnisse, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
- § 18. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- 4. Abschnitt Konformitätsbewertung
- § 19. Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
- § 20. Entwurf und Bau
- § 21. Abgasemissionen
- § 22. Geräuschemissionen
- § 23. Begutachtung nach Bauausführung
- § 24. Zusätzliche Anforderungen
- § 25. Technische Unterlagen
- 5. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 26. Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 27. Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 28. Konformitätsvermutung
- § 29. Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 30. Notifizierungsverfahren
- § 31. Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
- § 32. Änderungen der Notifizierungen
- § 33. Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 34. Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 35. Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 36. Koordinierung der notifizierten Stellen
- 6. Abschnitt Überwachung der Erzeugnisse
- § 37. Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse
- § 38. Verfahren zur Behandlung von Erzeugnissen, mit denen eine Gefahr verbunden ist
- § 39. Formale Nichtkonformität
- § 40. Berichterstattung
- 7. Abschnitt Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 41. Inkrafttreten
- § 42. Übergangsbestimmungen
- § 43. Sprachliche Gleichbehandlung
- GUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN A. Grundlegende Anforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau der in § 2 Absatz 1 genannten Erzeugnisse
- BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE
- ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER DES EINFÜHRERS DES UNVOLLSTÄNDIGEN WASSERFAHRZEUGS (§ 6 Abs. 2)
- EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. xxxxxxxx 1
- GLEICHWERTIGE KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE DER BEGUTACHTUNG NACH BAUAUSFÜHRUNG (MODUL PCA)
- ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN BEI ANWENDUNG VON MODUL A1 (INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN ERZEUGNISPRÜFUNGEN) (§ 24 ABSATZ 2)
- PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTEN
- ERGÄNZENDES VERFAHREN BEI ANWENDUNG VON MODUL C (KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE)
- TECHNISCHE UNTERLAGEN