SeilGV
Seilbahn-Generalrevisionsverordnung – SeilGV
- Seilbahn-Generalrevisionsverordnung – SeilGV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Aufgaben und Umfang
- 2. Abschnitt Verfahren
- § 4. Fälligkeit
- § 5. Durchführung
- § 6. Einreichung
- 3. Abschnitt Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Einreichung
- § 7. Allgemeine Anforderungen
- § 8. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik sowie Elektro- und Sicherungstechnik
- § 9. Verzeichnis der Erstellenden der Gutachten gemäß § 8
- § 10. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Brandschutz
- § 11. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich ArbeitnehmerInnenschutz
- § 12. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Hochbau
- § 13. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Geologie/Geotechnik
- § 14. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren)
- § 15. Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für weitere von der Generalrevision betroffenen Fachbereiche
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 16. Anhängige Verfahren gemäß § 28 SeilbG 2003 in der Fassung vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- § 17. Zugänglichkeit von Regelwerken und Nachweisverfahren
- § 18. Verweisungen
- § 19. Inkrafttreten
- Gliederung und Inhalt der Mappe Generalrevision
- Letztgültige nationale Regelwerke und Nachweisverfahren des Fachbereiches Seilbahntechnik sowie der seilbahnspezifischen Belange des Fachbereiches Elektro- und Sicherungstechnik vor Inkrafttreten des SeilbG 2003
- 1. Regelwerke
- 2. Erlässe
- 3. Richtlinien
- 4. Rundschreiben