BGBl. Nr. 176/1991
Schulzeitverordnung (BGBl. Nr. 176/1991)
- Schulzeitverordnung (BGBl. Nr. 176/1991)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 2. Sonderbestimmungen für die Werkschulheime
- § 3. Sonderbestimmungen für die allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige
- § 4. Sonderbestimmungen für die Bundes-Berufsschule für Uhrmacher in Karlstein, NÖ
- § 5. Sonderbestimmungen für die Fachschulen für Sozialberufe, die Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie die Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung
- § 6. Sonderbestimmungen für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige (ausgenommen als Schulen für Berufstätige geführte Kollegs und Lehrgänge an den Bildungsanstalten sowie Bauhandwerkerschulen für Berufstätige)
- § 7. Sonderbestimmungen für die Bauhandwerkerschulen (einschließlich der Berufstätigenform)
- § 8. Sonderbestimmungen für die Schulen für Tourismus
- § 9. Sonderbestimmungen für die Schulen für wirtschaftliche Berufe
- § 9a. Sonderbestimmungen für höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
- § 9b. Sonderbestimmungen für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen
- § 10. Sonderbestimmungen für die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
- § 10a. Sonderbestimmungen für als Schulen für Berufstätige geführte Kollegs und Lehrgänge an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik sowie an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
- § 11. Schlussbestimmung
- § 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten