San-AV
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zum Sanitäter – Sanitäter-Ausbildungsverordnung – San-AV
- Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zum Sanitäter – Sanitäter-Ausbildungsverordnung – San-AV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Ausbildung – Allgemeines
- § 1. Allgemeines
- § 2. Ausbildungsziele
- § 3. Didaktische Grundsätze
- § 4. Fachspezifische und organisatorische Leitung
- § 5. Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
- § 6. Lehrkräfte
- § 7. Lehrtätigkeit
- § 8. Räumliche und sachliche Ausstattung
- § 9. Modulordnung
- § 10. Ausbildungszeit
- 2. Abschnitt Ausbildung zum Rettungssanitäter (RS)
- § 11. Ausbildungsablauf – RS
- § 12. Teilnahmeverpflichtung – RS
- § 13. Theoretische Ausbildung – RS
- § 14. Durchführung der theoretischen Ausbildung – RS
- § 15. Zwischenprüfung – RS
- § 16. Inhalt der Zwischenprüfung – RS
- § 17. Wiederholen der Zwischenprüfung und Ausscheiden aus der Ausbildung – RS
- § 18. Nichtantreten zur Zwischen- oder Wiederholungsprüfung – RS
- § 19. Praktische Ausbildung – RS
- § 20. Durchführung der praktischen Ausbildung – RS
- § 21. Beurteilung der praktischen Ausbildung – RS
- § 22. Wiederholen der praktischen Ausbildung – RS
- § 23. Kommissionelle Abschlussprüfung – RS
- § 24. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 25. Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 26. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 27.
- § 28. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 29. Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 30. Abschlussprüfungsprotokoll – RS
- § 31. Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 32. Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 33. Wiederholen der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung – RS
- § 34. Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – RS
- 3. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen zum Rettungssanitäter (RS)
- § 35. Allgemeines
- § 36. Verkürzte Ausbildung für Mediziner – RS
- § 37. Verkürzte Ausbildung für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – RS
- § 38. Anrechnung von Sonderaus- und Weiterbildungen – RS
- § 39. Zwischenprüfung – Verkürzte Ausbildung – RS
- 4. Abschnitt Ausbildung zum Notfallsanitäter (NFS)
- § 40. Zulassung zur Ausbildung – NFS
- § 41. Ausbildungsablauf – NFS
- § 42. Teilnahmeverpflichtung – NFS
- § 43. Theoretische Ausbildung – NFS
- § 44. Durchführung der theoretischen Ausbildung – NFS
- § 45. Praktische Ausbildung – NFS
- § 46. Durchführung der praktischen Ausbildung – NFS
- § 47. Beurteilung der praktischen Ausbildung – NFS
- § 48. Wiederholen der praktischen Ausbildung – NFS
- § 49. Krankenanstaltenpraktikum – NFS
- § 50. Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – NFS
- § 51. Kommissionelle Abschlussprüfung – NFS
- § 52. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 53. Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 54. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 55.
- § 56. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 57. Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 58. Abschlussprüfungsprotokoll – NFS
- § 59. Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 60. Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 61. Wiederholen der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung – NFS
- § 62. Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – NFS
- 5. Abschnitt Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen
- § 63. Zulassung zu Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen
- § 64. Ausbildungsabläufe – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 65. Teilnahmeverpflichtung – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 66. Theoretische Ausbildungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 67. Durchführung der theoretischen Ausbildungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 68. Krankenanstaltenpraktikum – Venenzugang und Infusion
- § 69. Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – Venenzugang und Infusion
- § 70. Kommissionelle Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 71. Zulassung zu den kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 72. Inhalte der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 73. Abläufe der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 74.
- § 75. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 76. Abschlussprüfungsprotokolle – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 77. Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 78. Nichtantreten zu kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 79. Ausscheiden aus der Ausbildung – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 80. Zeugnis, Ausbildungsbestätigung und Eintragung in den Fortbildungspass – allgemeine Notfallkompetenzen
- 6. Abschnitt Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz – Beatmung und Intubation
- § 81. Zulassung zur Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz – Beatmung und Intubation
- § 82. Ausbildungsablauf – Beatmung und Intubation
- § 83. Teilnahmeverpflichtung – Beatmung und Intubation
- § 84. Theoretische Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 85. Durchführung der theoretischen Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 86. Krankenanstaltenpraktikum – Beatmung und Intubation
- § 87. Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – Beatmung und Intubation
- § 88. Kommissionelle Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 89. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 90. Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 91. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 92.
- § 93. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 94. Abschlussprüfungsprotokoll – Beatmung und Intubation
- § 95. Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 96. Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 97. Ausscheiden aus der Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 98. Zeugnis, Ausbildungsbestätigung und Eintragung in den Fortbildungspass – Beatmung und Intubation
- 7. Abschnitt Ausbildung im Berufsmodul
- § 99. Ausbildungsablauf – Berufsmodul
- § 100. Teilnahmeverpflichtung – Berufsmodul
- § 101. Theoretische Ausbildung – Berufsmodul
- § 102. Durchführung der theoretischen Ausbildung – Berufsmodul
- § 103. Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 104. Gesamtbeurteilung der Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 105. Abschlussprüfungsprotokoll – Berufsmodul
- § 106. Wiederholen der Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 107. Nichtantreten zur Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 108. Ausscheiden aus der Ausbildung – Berufsmodul
- § 109. Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – Berufsmodul
- § 110. Verkürzte Ausbildung für Mediziner – Berufsmodul
- § 111. Gleichachtung – Berufsmodul
- 8. Abschnitt Nostrifikation
- § 112. Allgemeines
- § 113. Ergänzungsausbildung
- § 114. Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- § 115. Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 9. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR
- § 116. Allgemeines
- § 117. Anpassungslehrgang
- § 118. Eignungsprüfung
- § 119. Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung
- § 120. Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
- 10. Abschnitt Erfolgskontrolle im Rahmen der Fortbildung gemäß § 26 Abs. 2 Z 1 SanG
- § 121. Ablauf und Inhalt
- 11. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 122. Übergangsbestimmungen
- Modul I – Theoretische Ausbildung
- Modul I – Verkürzte theoretische Ausbildung für Mediziner
- Modul I – Verkürzte theoretische Ausbildung für Pflegehelfer
- Modul I – Verkürzte theoretische Ausbildung für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Modul II – Theoretische Ausbildung
- Modul “Arzneimittellehre” – Theoretische Ausbildung
- Modul “Venenzugang und Infusion” – Theoretische Ausbildung
- Modul “Beatmung und Intubation” – Theoretische Ausbildung
- Berufsmodul – Theoretische Ausbildung
- Berufsmodul – Verkürzte Ausbildung für Mediziner
- Ausbildungsbestätigung Rettungssanitäter
- Zeugnis Rettungssanitäter
- Ausbildungsbestätigung Notfallsanitäter
- Zeugnis Notfallsanitäter
- Ausbildungsbestätigung allgemeine Notfallkompetenz „Arzneimittellehre“
- Zeugnis allgemeine Notfallkompetenz „Arzneimittellehre“
- Ausbildungsbestätigung allgemeine Notfallkompetenz „Venenzugang und Infusion“
- Zeugnis allgemeine Notfallkompetenz „Venenzugang und Infusion“
- Ausbildungsbestätigung besondere Notfallkompetenz „Beatmung und Intubation“
- Zeugnis besondere Notfallkompetenz „Beamtung und Intubation“
- Ausbildungsbestätigung „Berufsmodul“
- Zeugnis Berufsmodul
- Bestätigung Berufsmodul
- Bestätigung über die Ergänzungsausbildung
- Bestätigung über den Anpassungslehrgang
- Bestätigung über die Eignungsprüfung
- Bestätigung gemäß § 57 Sanitätergesetz
- Bestätigung gemäß § 58 Sanitätergesetz
- Bestätigung gemäß § 59 Sanitätergesetz