NAG-DV
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung – NAG-DV
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung – NAG-DV
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Zu § 8 Abs. 2 NAG
- § 1. Form und Inhalt der Aufenthaltstitel
- § 2. Aufenthaltstitel
- § 2a. Lichtbild
- § 2b. Papillarlinienabdrücke
- 2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG
- § 3. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung des Daueraufenthalts
- § 4. Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
- § 5. Form und Inhalt der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte
- 3. Abschnitt Zu § 19 Abs. 3 NAG
- § 6. Form der Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel
- § 7. Urkunden und Nachweise für alle Aufenthaltstitel
- § 8. Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltsbewilligungen
- § 9. Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 NAG
- § 9a. Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG
- 3a. Abschnitt Zu § 21a NAG
- § 9b. Nachweis von Deutschkenntnissen
- 4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
- § 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
- 4a. Abschnitt Zu § 50a Abs. 5 NAG
- § 10a. Form und Inhalt der Bestätigung über die Antragstellung gemäß § 50a Abs. 5 NAG
- 4b. Abschnitt Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG
- § 10b. Form der Urkunden und Nachweise für Dokumentationen
- 4c. Abschnitt Zu §§ 43b und 62 NAG
- § 10c. Weitere Tätigkeiten im Sinne der §§ 43b Abs. 1 Z 2 und 62 Abs. 1 Z 2
- 5. Abschnitt Zu § 81 Abs. 2 NAG
- § 11. Weitergeltung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 12. Übergangsbestimmungen
- § 13. Inkrafttreten
- § 14. Sprachliche Gleichbehandlung