NRWO
Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO
- Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden
- 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise
- § 1. Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- § 2. Landeswahlkreise, Stimmbezirke
- § 3. Regionalwahlkreise
- § 4. Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung
- § 5. Verlautbarung der Mandatszahlen
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 6. Allgemeines
- § 7. Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
- § 8. Gemeindewahlbehörden
- § 9. Sprengelwahlbehörden
- § 10. Bezirkswahlbehörden
- § 11. Landeswahlbehörden
- § 12. Bundeswahlbehörde
- § 13. Fristen zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 14. Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 15. Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 16. Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 17. Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 18. Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 19. Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer
- § 20. Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden
- § 20a. Wahlbeobachter
- II. HAUPTSTÜCK Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten
- 1. Abschnitt Wahlrecht
- § 21.
- 2. Abschnitt Wahlausschließungsgründe
- § 22. Wegen gerichtlicher Verurteilung
- 3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten
- § 23. Wählerverzeichnisse
- § 24. Ort der Eintragung
- § 25. Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 26. Kundmachung in den Häusern
- § 27. Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 28. Berichtigungsanträge
- § 29. Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 30. Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 31. Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 32. Beschwerden
- § 33. Behandlung der nach dem WEviG erhobenen Berichtigungsanträge und Beschwerden
- § 34. Abschluß des Wählerverzeichnisses
- § 35. Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 36. Teilnahme an der Wahl
- § 37. Ort der Ausübung des Wahlrechts
- 4. Abschnitt Wahlkarten
- § 38. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 39. Ausstellung der Wahlkarte
- § 40. Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten
- III. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung
- 1. Abschnitt Wählbarkeit
- § 41.
- 2. Abschnitt Wahlbewerbung
- § 42. Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Landeswahlvorschläge
- § 43. Inhalt der Landeswahlvorschläge
- § 44. Unterscheidende Parteibezeichnung und Kurzbezeichnung in den Landeswahlvorschlägen
- § 45. Landeswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters
- § 46. Überprüfung der Landeswahlvorschläge
- § 47. Ergänzungsvorschläge
- § 48. Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
- § 49. Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge
- § 50. Zurückziehung von Landeswahlvorschlägen und Regionalparteilisten
- § 51. Rückerstattung des Kostenbeitrages
- IV. HAUPTSTÜCK Abstimmungsverfahren
- 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
- § 52. Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden, in Wien des Magistrates
- § 53. Wahlsprengel
- § 54. Wahllokale
- § 55. Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
- § 56. Wahllokale für Wahlkartenwähler
- § 57. Wahlzelle
- § 58. Verbotszonen
- § 59. Wahlzeit
- § 60. Vorgang bei der Briefwahl
- 2. Abschnitt Wahlzeugen
- § 61.
- 3. Abschnitt Die Wahlhandlung im Inland
- § 62. Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 63. Beginn der Wahlhandlung
- § 64. Wahlkuverts
- § 65. Betreten des Wahllokals
- § 66. Persönliche Ausübung des Wahlrechts
- § 67. Identitätsfeststellung
- § 68. Stimmabgabe
- § 69. Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 70. Vorgang bei Wahlkartenwählern
- § 71. Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
- 4. Abschnitt Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts
- § 72. Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 73. Ausübung der Wahl durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
- § 74. Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
- 5. Abschnitt Amtlicher Stimmzettel
- § 75. Amtliche Stimmzettel des Landeswahlkreises
- § 76. Leerer amtlicher Stimmzettel
- § 77. Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel
- 6. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels
- § 78. Gültige Ausfüllung
- § 79. Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 80. Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 81. Ungültige Stimmzettel
- 7. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels
- § 82. Gültige Ausfüllung
- § 83. Ungültige Stimmzettel
- 8. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
- § 84. Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 85. Niederschrift
- § 86. Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien
- § 87. Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- § 88. Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde
- § 89. Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Statutarstädten der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde
- § 90. Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
- § 91. Ermittlung der Vorzugsstimmen
- V. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren
- 1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis
- § 92. Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 93. Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 94. Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 95. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
- 2. Abschnitt Ermittlungen der Landeswahlbehörde
- § 96. Stimmenprotokoll mit Wahlzahl
- Erstes Ermittlungsverfahren
- § 97. Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
- § 98. Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber
- § 99. Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren
- Zweites Ermittlungsverfahren
- § 100. Feststellung und Bekanntgabe der Parteien, die am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen
- § 101. Endgültiges Ergebnis im Landeswahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
- § 102. Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber
- § 103. Niederschrift über das zweite Ermittlungsverfahren
- § 104. Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 105. Verlautbarung der Wahlergebnisse, Übermittlung der Wahlakten
- 3. Abschnitt Aufgaben der Bundeswahlbehörde
- Drittes Ermittlungsverfahren
- § 106. Einbringung der Bundeswahlvorschläge
- § 107. Ermittlung und Zuteilung der Mandate
- § 108. Zuweisung an die Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung
- § 109. Erklärungen Doppeltgewählter
- 4. Abschnitt
- § 110. Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- 5. Abschnitt Nicht gewählte Bewerber
- § 111. Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 112. Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen
- 6. Abschnitt
- § 113. Wahlscheine
- VI. HAUPTSTÜCK
- § 114. Gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen
- VII. HAUPTSTÜCK Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
- § 115. Anwendungsbereich
- § 116. Ausschreibung der Wiederholungswahl
- § 117. Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis; Wahlsprengel und Wahlbehörden
- § 118. Ausstellung von Wahlkarten; Wahlbehörden für Wahlkartenwähler
- § 119. Stimmabgabe durch Wahlkartenwähler
- § 120. Übermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern
- § 121. Ermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern
- VIII. HAUPTSTÜCK Schlußbestimmungen
- § 122. Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen
- § 123. Fristen
- § 124. Wahlkosten
- § 125. Gebührenfreiheit
- § 126. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 127. Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke
- § 127a. Verweisungen
- § 127b. Übergangsbestimmung
- § 128. Vollziehung
- § 129. Inkrafttreten