MMHm-AV
Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung - MMHm-AV
- Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung - MMHm-AV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 2. Ausbildungsziele, Qualitätssicherung
- § 3. Didaktische Grundsätze
- § 4. Fachspezifische und organisatorische Leitung
- § 5. Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
- § 6. Lehrkräfte
- § 7. Lehrtätigkeit
- § 8. Fachkräfte
- § 9. Räumliche und sachliche Ausstattung
- § 10. Modulordnung
- § 11. Ausbildungszeit
- 2. Abschnitt Einzelprüfungen – Beurteilungen
- § 12. Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
- § 13. Beurteilung der theoretischen Ausbildung
- § 14. Dispensprüfung
- § 15. Beurteilung der praktischen Ausbildung, Wiederholen
- § 16. Wiederholen einer Einzelprüfung
- § 17. Nichtantreten zu einer Prüfung
- § 18. Ausscheiden aus der Ausbildung
- 3. Abschnitt Nostrifikation
- § 19. Allgemeines
- § 20. Ergänzungsausbildung
- § 21. Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- § 22. Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 4. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR
- § 23. Allgemeines
- § 24. Anpassungslehrgang
- § 25. Eignungsprüfung
- § 26. Wiederholen
- § 27. Bestätigung
- 2. Hauptstück Ausbildung zum medizinischen Masseur
- 1. Abschnitt Theoretische und praktische Ausbildung
- § 28. Allgemeines
- § 29. Durchführung der theoretischen Ausbildung
- § 30. Durchführung der praktischen Ausbildung
- 2. Abschnitt Verkürzte Ausbildung – Ausbildungsablauf
- § 31. Verkürzte Ausbildung für Masseure
- 3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung
- § 33. Kommissionelle Prüfung zum medizinischen Masseur
- § 34. Zulassung zur kommissionellen Prüfung
- § 35. Prüfungskommission
- § 36. Ablauf der kommissionellen Prüfung
- § 37. Prüfungsprotokoll
- § 38. Beurteilung der kommissionellen Prüfung
- § 39. Prüfungszeugnis
- § 40. Nichtantreten zur kommissionellen Prüfung
- § 41. Wiederholen der kommissionellen Prüfung
- § 42. Prüfungsgebühren
- 3. Hauptstück Ausbildung zum Heilmasseur
- 1. Abschnitt Theoretische Ausbildung
- § 43. Allgemeines
- § 44. Durchführung der theoretischen Ausbildung
- 2. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 45. Kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur
- § 46. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung
- § 47. Abschlussprüfungskommission
- § 48. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 49. Abschlussprüfungsprotokoll
- § 50. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 51. Abschlussprüfungszeugnis
- § 52. Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung
- § 53. Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 54. Prüfungsgebühren
- 4. Hauptstück Ausbildung für Lehraufgaben
- 1. Abschnitt Ausbildung
- § 55. Durchführung der Ausbildung
- 2. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 56. Kommissionelle Abschlussprüfung für Lehraufgaben
- § 57. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
- § 58. Abschlussprüfungskommission für Lehraufgaben
- § 59. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
- § 60. Abschlussprüfungsprotokoll
- § 61. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
- § 62. Zeugnis für Lehraufgaben
- § 63. Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
- 5. Hauptstück Ausbildungen in den Spezialqualifikationen
- 1. Abschnitt Ausbildungen
- § 64. Theoretische und praktische Ausbildung
- § 65. Kommissionelle Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
- § 66. Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
- § 67. Abschlussprüfungskommission für Spezialqualifikationen
- § 68. Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen, Abschlussprüfungsprotokoll
- § 69. Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
- § 70. Zeugnis für Spezialqualifikationen
- § 71. Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
- § 84. In-Kraft-Treten
- § 85. Außer-Kraft-Treten
- Ausbildung zum medizinischen Masseur Ausbildungsinhalte – Modul A
- Ausbildung zum medizinischen Masseur Ausbildungsinhalte – Modul B
- Verkürzte Ausbildung für Masseure
- gemäß § 26 MMHmG
- Praktische Ausbildung
- Fachbereiche
- Std.
- Ausbildung zum Heilmasseur Aufschulungsmodul
- Ausbildung für Lehraufgaben
- Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie
- Spezialqualifikationsausbildung Hydro– und Balneotherapie
- Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation
- Unterrichts- fach
- Lehrinhalte
- Std.
- Lehrkraft
- Art der Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Std.