LFBAG-APO
Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung – LFBAG-APO
- Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung – LFBAG-APO
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Ziele der Facharbeiter- und Meisterausbildung
- 2. Abschnitt Allgemeine Ausbildungsanforderungen für die Erlangung einer Qualifikation als Facharbeiter bzw. Meister
- § 3. Allgemeine Grundsätze für die Facharbeiter- und Meisterausbildung
- § 4. Sachliche und persönliche Eignungsbedingungen an Lehrlinge
- § 5. Aufzeichnungen und schriftliche Arbeiten
- § 6. Fachkurse und Vorbereitungslehrgänge
- § 7. Schwerpunktausbildungen
- 3. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen betreffend Prüfungen für den Erwerb der Facharbeiter- bzw. Meisterqualifikation
- § 8. Prüfungstermine, Rahmenbedingungen für Prüfungen
- § 9. Antrag auf Zulassung bzw. Anmeldung zu Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung sowie Schwerpunktprüfung
- § 10. Antrag auf Ersatz der Facharbeiterprüfung
- § 11. Einberufung zur Prüfung
- § 12. Rücktritt von bzw. Nichtteilnahme an einer Prüfung
- § 13. Prüfungsarten
- § 14. Prüfungsgegenstände (Prüfungspläne)
- § 15. Anrechnung von Prüfungsgegenständen bzw. Übernahme von Noten
- § 16. Durchführung der Prüfung
- § 17. Bewertung der Prüfungsleistung und Festlegung der Prüfungsergebnisse
- § 18. Protokollierung der Prüfung
- § 19. Zeugnis der Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung sowie Schwerpunktprüfung
- § 20. Wiederholungsprüfung
- 4. Abschnitt
- § 21. Inkrafttreten, Anwendung und Hinweis