Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Jänner 1973 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung amtswegiger behördlicher Maßnahmen betreffend einen Mindestabstand, der bei nichtforstlichen Neupflanzungen gegenüber landwirtschaftlichen Grundstücken einzuhalten ist (BGBl. Nr. 59/1973)