Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. April 1964, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung einer Regelung, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten Beiträge an die Erkrankten unter Bedachtnahme auf deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse vorsieht. (BGBl. Nr. 82/1964)