Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1954, betreffend Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich der musikalischen Produktion, des Musikunterrichtes und der Einrichtung einer zentralen beruflichen Vertretung der erwerbsmäßig tätigen Musiker. (BGBl. Nr. 208/1954)