Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. Juni 1954, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen. (BGBl. Nr. 159/1954)