Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 26. Oktober 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden. (BGBl. Nr. 252/1951)