Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *) zur Errichtung einer vorgeschobenen deutschen Grenzdienststelle am Grenzübergang Walserschanz (BGBl. Nr. 311/1972)