Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Januar 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz (BGBl. Nr. 371/1981)