BGBl. II Nr. 215/2017
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend (BGBl. II Nr. 215/2017)
- Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend (BGBl. II Nr. 215/2017)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 1. 1. Ziele
- § 2. 2. Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 3. Bevorzugte Aufnahme
- § 4. Bevorzugte Ernennung/Bestellung
- § 5. Ausschreibung
- § 6. Auswahlkriterien
- § 7. Auswahlverfahren
- § 8. Maßnahmen zum Schutz der Würde im Arbeitsumfeld
- § 9. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 10. Informationsarbeit
- § 11. Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme
- § 12. Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 13. Informationsrechte
- 2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
- 1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
- § 14. Grundausbildung
- § 15. Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
- § 16. Vortragende und Unterrichtsmaterialien
- 2. Förderung des beruflichen Aufstiegs
- § 17. Laufbahn- und Karriereplanung
- § 18. Besetzung von Leitungsfunktionen
- § 19. Verbesserung der internen Information
- 3. Förderung des Wiedereinstiegs
- § 20. Information
- § 21. Gleitender Wiedereinstieg
- 4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 22. Betreuungspflichten, flexible Arbeitszeitformen und/oder Teilzeitbeschäftigung
- § 23. Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
- 5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
- § 24. Förderung der Mitarbeit von Frauen
- § 25. Inkrafttreten