Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 49/1921

AT - Österreichisches Bundesrecht
Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden. (BGBl. Nr. 49/1921)

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