Monitoring Gesetzessammlung

RGBl. Nr. 176/1913

AT - Österreichisches Bundesrecht
Erklärungen vom 29. Juli 1899 a) über das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen und b) über das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken. (Erklärungen der I. Haager Friedenskonferenz.) *) (RGBl. Nr. 176/1913)

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