Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Juli 1979 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Organisation für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie „INTERELEKTRO“ (BGBl. Nr. 401/1979)