BESCHLUSS NR. 4/90 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungserzeugnisse” und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems (BGBl. Nr. 567/1990)