BGBl. Nr. 501/1973
Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (BGBl. Nr. 501/1973)
- Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (BGBl. Nr. 501/1973)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 3. Anwendung technischer Grundsätze
- 1. Hauptstück Arbeiten in Druckluft
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 4. Begriffsbestimmungen
- § 5. Fachkundige Aufsicht
- § 6. Ermächtigter Arzt
- § 7. Meldung über Arbeiten in Druckluft
- § 8. Verwendung von Arbeitnehmern
- § 9. Gesundheitliche Eignung der Arbeitnehmer
- § 10. Beginn der Arbeiten in Druckluft
- 2. ABSCHNITT Anforderungen an Arbeitsstätten, Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel
- § 11. Arbeitskammern
- § 12. Ein- und Ausfahren, Fördern
- § 13. Schleusen
- § 14. Rekompressionskammern
- § 15. Beleuchtung
- § 17. Fernsprechverbindung
- § 18. Druckluftversorgung
- § 19. Druckluftleitungen und Ventile
- § 20. Messen von Druck, Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- § 21. Prüfung von Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln
- § 22. Umkleide- und Aufenthaltsräume
- 3. ABSCHNITT Durchführung von Arbeiten in Druckluft
- § 23. Arbeiten in Arbeitskammern, Fördern
- § 24. Schleusenwärter, erste Hilfeleistung
- § 25. Ein- und Ausschleusen
- § 26. Aufenthalt in Druckluft, Warte- und Ruhezeit
- 2. Hauptstück Taucherarbeiten
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 27. Begriffsbestimmungen
- § 28. Ausrüstung
- § 29. Meldung von Taucherarbeiten
- 2. ABSCHNITT Taucherarbeiten mit Schlauch-Helmtauchergeräten
- § 30. Tauchergruppe
- § 31. Taucher
- § 32. Signalpersonen
- § 33. Signale
- § 34. Vorbereitung zum Tauchen
- § 35. Versorgung mit Atemgas
- § 36. Vorbereitung des Tauchers
- § 37. Absteigen des Tauchers
- § 38. Verhalten während des Tauchens
- § 39. Auftauchen des Tauchers
- § 40. Umkleideraum
- 3. ABSCHNITT Taucherarbeiten mit schlauchlosen Helmtauchergeräten
- § 41. Schlauchlose Helmtauchergeräte
- § 42. Arbeiten mit schlauchlosen Helmtauchergeräten
- 4. ABSCHNITT Taucherarbeiten mit Leichten Tauchergeräten
- § 43. Leichte Tauchergeräte
- § 44. Arbeiten mit Leichten Tauchergeräten
- § 46. Unterwasserschweiß- und -schneidearbeiten
- 3. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für Druckluft- und Taucherarbeiten
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 47. Pflichten der Arbeitgeber
- § 48. Pflichten der Arbeitnehmer
- § 49. Ärztliche Untersuchungen
- § 50. Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen
- § 50a.
- MERKBLATT FÜR ARBEITEN IN DRUCKLUFT
- Ausweis über die Beschäftigung in Druckluft
- MERKBLATT FÜR SCHLEUSENWÄRTER