BFG 2019
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen
- Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Sonstige Textteile
- Bewilligung
- Ermächtigung zu Kreditoperationen
- Ermächtigung zu besonderen Finanzierungen
- Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sind
- Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind
- Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
- Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungenohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
- Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davon
- Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und Ausgleichsverbot
- Haftungsübernahmen
- Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
- Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
- Personalplan
- Verweisungen
- Vollziehung
- Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmungen
- Allgemeine Hinweise Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
- Anlage I Bundesvoranschlag 2019
- Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2019
- Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2019
- Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013
- § 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Gliederung des Personalplanes
- § 4. Besetzung von Planstellen
- § 5. Besetzung von Planstellen über den im Personalplan festgesetzten Stand
- § 6. Bindung von Planstellen
- § 7. Aufnahme von Ersatzkräften
- § 8. Variable Pools
- § 9. Einrichtung von Planstellen in den variablen Pools
- § 10. Auflösung von Planstellen in den variablen Pools
- § 11. Variable Pools bestehen in folgenden Bereichen:
- § 12. Organisationsänderungen
- § 13. Ausgliederungsmaßnahmen
- § 14. Zweckgewidmete Planstellen
- Bewirtschaftung nach Gesamtjahresarbeitsleistungen
- § 15.
- § 16. Befugnisse bestimmter Oberster Organe
- § 17. Übergangsbestimmung zur Einrichtung der Verkehrssicherheitsbehörde
- § 18. Übergangsbestimmungen