BGBl. II Nr. 67/2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst (BGBl. II Nr. 67/2024)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst (BGBl. II Nr. 67/2024)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2. Anrechnung von Zeiten einer vorgeschriebenen Berufspraxis
- § 3. Anrechnung von Zeiten einer zusätzlichen Berufspraxis für die Verwendung in fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Berufsschulen und in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)
- § 4. Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG, § 3 Abs. 2 und 7 LVG)
- § 5. Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit
- § 6. Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten
- Inkrafttreten
- § 7.