Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, an das Finanzamt Österreich im Wege eines Register- und Systemverbundes nach § 1 Abs. 3 Z 2 in Verbindung mit § 6 USPG (BGBl. II Nr. 13/2023)