Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 63/1948

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen. (BGBl. Nr. 63/1948)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht