Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 795/1995

AT - Österreichisches Bundesrecht
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen (BGBl. Nr. 795/1995)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht