Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13. August 1990 betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 583/1990)