BGBl. III Nr. 279/2013
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (BGBl. III Nr. 279/2013)
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (BGBl. III Nr. 279/2013)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
- Artikel 2 – Räumlichkeiten der Agentur
- Artikel 3 – Privilegien und Immunitäten, die dem Exekutivdirektor und den Statuts-Mitarbeitern zusätzlich zum Protokoll zugestanden werden
- Artikel 4 – Entsandte Beamte und nationale Experten
- Artikel 5 – Sozialversicherung
- Artikel 6 – Privilegien und Immunitäten, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Beratergruppen der Agentur zugestanden werden
- Artikel 7 – Abgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte
- Artikel 8 – Einreise und Aufenthalt
- Artikel 9 – Hilfe und Zusammenarbeit im Falle des teilweisen oder vollständigen Ausfalls des Zentralsystems
- Artikel 10 – Sicherheit
- Artikel 11 – Fernmeldeverkehr
- Artikel 12 – Öffentliche Leistungen im Sitzbereich
- Artikel 13 – Streitbeilegung
- Artikel 14 – Änderungen
- Artikel 15 – Inkrafttreten und Dauer