Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Abgeltung der dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erwachsenden Kosten für die im Wege seiner EDV erfolgende Mitwirkung an der Durchführung der dem Arbeitsmarktservice gesetzlich übertragenen Aufgaben (BGBl. Nr. 857/1992)