ANV 2012
Abfallnachweisverordnung 2012 – ANV 2012
- Abfallnachweisverordnung 2012 – ANV 2012
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Ziel
- § 2. Anwendungsbereich
- 2. Abschnitt Allgemeine Aufzeichnungspflichten
- § 3. Inhalt und Form der Aufzeichnungen
- § 4. Bestimmungen für erlaubnisfreie Rücknehmer
- § 5. Vereinfachte Aufzeichnungen
- § 7. Einhaltung der Anforderungen der AbfallbilanzV
- 3. Abschnitt Begleitscheine im Sinn des § 18 Abs. 1 AWG 2002
- § 8. Allgemeine Bestimmungen über Begleitscheine
- § 9. Handhabung des Begleitscheins durch den Übergeber
- § 10. Handhabung des Begleitscheins durch den Transporteur
- § 11. Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer
- § 12. Aufbewahrung des Begleitscheins
- § 13. Erleichterung für Streckengeschäfte
- Meldepflicht des Übernehmers
- § 14.
- 4. Abschnitt Sonstige Bestimmung für gefährliche Abfälle und für POP-Abfälle
- § 15. Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers
- 5. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 16. Übergangsbestimmung für die Handhabung der Begleitscheine und die Meldung des Übernehmers
- § 17. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 18. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
- Vorgaben für Begleitscheine und die Meldung von Begleitscheindaten