Bundesgesetz vom 11. Juli 1951 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen einiger juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben (2. Rückstellungsanspruchsgesetz). (BGBl. Nr. 176/1951)