SchALVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) Vom 20. Februar 2001
- Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) Vom 20. Februar 2001
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweck der Verordnung
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - Fußnoten
 - ZWEITER TEIL Schutzbestimmungen, Aufzeichnungen, Überwachung
 - § 4 Allgemeine Schutzbestimmungen
 - § 5 Besondere Schutzbestimmungen in Problem- und Sanierungsgebieten
 - § 6 Überwachung
 - § 7 Überwachungswerte und Folgen einer Überschreitung in Nitratproblem- und Nitratsanierungsgebieten
 - § 8 Anordnungen
 - § 9 Verträge
 - § 10 Befreiung
 - DRITTER TEIL Ausgleichsleistungen
 - § 11 Grundsätze des Ausgleichs
 - § 12 Pauschalausgleich
 - § 13 Einzelausgleich, flächenbezogener Sonderausgleich
 - § 14 Verfahren, Zuständigkeit
 - § 15 Rücknahme, Widerruf von Ausgleichsbescheiden
 - VIERTER TEIL Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmung, Inkrafttreten
 - § 16 Ordnungswidrigkeiten
 - § 17 (aufgehoben)
 - § 18 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Bemessung der Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode
 - Aufteilung der Stickstoffdüngung
 - Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Mais 3.1
 - Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Tabak 4.1
 - Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Hopfen 5.1
 - Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoff-Startdüngung 6.1
 - Beschränkungen der Stickstoffgaben zur Strohrotte und zu Begrünungspflanzen nach der Ernte 7.1
 - Wirtschaftsdüngeranalysen zur Bemessung der Stickstoffdüngung
 - Anlage 2
 - Bemessung der Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode 1.1
 - Aufteilung der Stickstoffdüngung und Düngerform
 - Bestimmungen zur gezielten Düngerplatzierung a)
 - Begrenzung oder Verbot der Stickstoffdüngung a)
 - Anlage 3
 - Festmist, Hopfenhäcksel und feste Sekundärrohstoffdünger
 - Anlage 4
 - Begrünung 1.1
 - Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung a)
 - Tabelle 1: Begrünung, Einarbeitung der Begrünungspflanzen und zusätzliche Bestimmungen bei verschiedenen ackerbaulichen Nutzungsverhältnissen und Grünland
 - Tabelle 2: Begrünung, Einarbeitung der Begrünungspflanzen und zusätzliche Bestimmungen bei verschiedenen Sonderkulturen
 - Tabelle 3: Bestimmungen zur Begrünung und zu alternativen Bodenpflegemaßnahmen im Weinbau
 - Fußnoten
 - Anlage 5
 - Allgemeines
 - Bewässerung in Gewächshäusern 2.1
 - Maximal zulässige Gesamt-Bewässerungsmengen je Monat
 - Bewässerung im Freiland 3.1
 - Fußnoten
 - Anlage 6
 - Stickstoffdüngung von ackerbaulichen Kulturen
 - Stickstoffdüngung im Gemüse- und Zierpflanzenbau, Obst- und Weinbau, sowie in Baumschulen
 - Begrünung bei Erdbeeren
 - Sondermaßnahmen für Gemüsekulturfolgen, wenn auf mehr als 10 vom Hundert der bewirtschafteten Flächen des Sanierungsgebietes Gemüse angebaut wird 4.1
 - Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung
 - Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern 6.1
 - Bewässerungsmaßnahmen 7.1
 - Fußnoten