SchALVO
INHALT
Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) Vom 20. Februar 2001
- Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) Vom 20. Februar 2001
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Fußnoten
- ZWEITER TEIL Schutzbestimmungen, Aufzeichnungen, Überwachung
- § 4 Allgemeine Schutzbestimmungen
- § 5 Besondere Schutzbestimmungen in Problem- und Sanierungsgebieten
- § 6 Überwachung
- § 7 Überwachungswerte und Folgen einer Überschreitung in Nitratproblem- und Nitratsanierungsgebieten
- § 8 Anordnungen
- § 9 Verträge
- § 10 Befreiung
- DRITTER TEIL Ausgleichsleistungen
- § 11 Grundsätze des Ausgleichs
- § 12 Pauschalausgleich
- § 13 Einzelausgleich, flächenbezogener Sonderausgleich
- § 14 Verfahren, Zuständigkeit
- § 15 Rücknahme, Widerruf von Ausgleichsbescheiden
- VIERTER TEIL Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmung, Inkrafttreten
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 (aufgehoben)
- § 18 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Bemessung der Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode
- Aufteilung der Stickstoffdüngung
- Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Mais 3.1
- Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Tabak 4.1
- Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoffdüngung von Hopfen 5.1
- Zusätzliche Bestimmungen zur Stickstoff-Startdüngung 6.1
- Beschränkungen der Stickstoffgaben zur Strohrotte und zu Begrünungspflanzen nach der Ernte 7.1
- Wirtschaftsdüngeranalysen zur Bemessung der Stickstoffdüngung
- Anlage 2
- Bemessung der Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode 1.1
- Aufteilung der Stickstoffdüngung und Düngerform
- Bestimmungen zur gezielten Düngerplatzierung a)
- Begrenzung oder Verbot der Stickstoffdüngung a)
- Anlage 3
- Festmist, Hopfenhäcksel und feste Sekundärrohstoffdünger
- Anlage 4
- Begrünung 1.1
- Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung a)
- Tabelle 1: Begrünung, Einarbeitung der Begrünungspflanzen und zusätzliche Bestimmungen bei verschiedenen ackerbaulichen Nutzungsverhältnissen und Grünland
- Tabelle 2: Begrünung, Einarbeitung der Begrünungspflanzen und zusätzliche Bestimmungen bei verschiedenen Sonderkulturen
- Tabelle 3: Bestimmungen zur Begrünung und zu alternativen Bodenpflegemaßnahmen im Weinbau
- Fußnoten
- Anlage 5
- Allgemeines
- Bewässerung in Gewächshäusern 2.1
- Maximal zulässige Gesamt-Bewässerungsmengen je Monat
- Bewässerung im Freiland 3.1
- Fußnoten
- Anlage 6
- Stickstoffdüngung von ackerbaulichen Kulturen
- Stickstoffdüngung im Gemüse- und Zierpflanzenbau, Obst- und Weinbau, sowie in Baumschulen
- Begrünung bei Erdbeeren
- Sondermaßnahmen für Gemüsekulturfolgen, wenn auf mehr als 10 vom Hundert der bewirtschafteten Flächen des Sanierungsgebietes Gemüse angebaut wird 4.1
- Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern 6.1
- Bewässerungsmaßnahmen 7.1
- Fußnoten
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