SpWO
INHALT
Verordnung des Innenministeriums über das Verfahren für die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten nach dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (Sparkassenwahlordnung - SpWO) Vom 11. September 1989
- Verordnung des Innenministeriums über das Verfahren für die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten nach dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (Sparkassenwahlordnung - SpWO) Vom 11. September 1989
- ERSTER TEIL Regelmäßige Wahlen
- 1. ABSCHNITT Wahlen bei den Sparkassen
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Bekanntmachungen des Wahlvorstands
- § 3 Ort und Zeit der Wahl
- § 4 Wählerverzeichnis
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Beschlußfassung über die Wahlvorschläge
- § 8 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei Verhältniswahl
- § 9 Öffentliche Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
- § 10 Ausübung des Wahlrechts
- § 11 Stimmzettel und Wahlumschläge
- § 12 Wahlhandlung
- § 13 Briefwahl
- § 14 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 15 Ungültige Stimmzettel
- § 16 Ungültige Stimmen
- § 17 Streichung überzähliger Stimmen
- § 18 Verteilung der Sitze
- § 19 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
- § 20 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 21 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 22 Abschluß des Wahlverfahrens
- 2. ABSCHNITT (aufgehoben)
- § 23 (aufgehoben)
- 3. ABSCHNITT (aufgehoben)
- § 24 (aufgehoben)
- ZWEITER TEIL Wahlen in besonderen Fällen
- 1. ABSCHNITT Ergänzungswahlen bei den Sparkassen
- § 25
- 2. ABSCHNITT Wahlen im Falle der Vereinigung von Sparkassen
- § 26 Neubildung
- § 27 Aufnahme
- 3. ABSCHNITT Wahlen bei neu errichteten Sparkassen
- § 28
- DRITTER TEIL Schlußbestimmungen
- § 29 Fristen
- § 30 Überleitung von Verfahren
- § 31 Inkrafttreten
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