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DE - Landesrecht Baden-Württemberg
26.04.1959
INHALT
Verordnung der Landesregierung über die Übermittlungsstelle nach dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Vom 27. April 1959
Verordnung der Landesregierung über die Übermittlungsstelle nach dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Vom 27. April 1959
§ 1
§ 2
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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