VerhältnismPrG BW
INHALT
Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Baden-Württemberg Vom 17. Dezember 2020
- Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Baden-Württemberg Vom 17. Dezember 2020
- ABSCHNITT 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- ABSCHNITT 2 Verhältnismäßigkeit
- § 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- § 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- § 5 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6 Überwachung nach Erlass
- § 7 Dokumentation und Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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