KiPflVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) Vom 21. Juli 2015
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) Vom 21. Juli 2015
 - ABSCHNITT 1 Allgemeines
 - § 1 Zweck der Ausbildung
 - § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
 - § 3 Bildungsplan, Stundentafel
 - § 4 Pflichtbereich, maßgebende Fächer und Handlungsfelder
 - ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren
 - § 5 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 6 Aufnahmeantrag
 - § 7 Auswahlverfahren
 - § 8 Beratungsgespräch
 - § 9 Probezeit
 - ABSCHNITT 3 Praktische Ausbildung
 - § 10 Allgemeines
 - § 11 Ausbildungseinrichtungen
 - § 12 Wechsel der Einrichtung während der schulischen Ausbildung
 - § 13 Durchführung der praktischen Ausbildung
 - § 14 Bewertung
 - ABSCHNITT 4 Versetzung, Wiederholung
 - § 15 Voraussetzungen für die Versetzung
 - § 16 Wiederholung bei Nichtversetzung, Entlassung
 - ABSCHNITT 5 Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung
 - § 17 Zweck der Prüfung
 - § 18 Teile der Prüfung
 - § 19 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
 - § 20 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
 - § 21 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
 - § 22 Schriftliche Prüfung
 - § 23 Mündliche Prüfung
 - § 24 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
 - § 25 Zeugnis
 - § 26 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
 - § 27 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - ABSCHNITT 6 Prüfung für Schulfremde
 - § 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
 - § 30 Teile und Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
 - § 31 Meldung
 - § 32 Voraussetzungen für die Zulassung
 - § 33 Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
 - § 34 Durchführung der Schulfremdenprüfung
 - ABSCHNITT 7 Berufspraktikum
 - § 35 Allgemeines
 - § 36 Praktikumsstellen
 - § 37 Ausbildung
 - ABSCHNITT 8 Abschluss der Ausbildung
 - § 38 Erziehungspraktische Prüfung
 - § 39 Abnahme der erziehungspraktischen Prüfung
 - § 40 Prüfungsausschuss, Fachausschuss
 - § 41 Durchführung der erziehungspraktischen Prüfung
 - § 42 Ermittlung des Gesamtergebnisses
 - § 43 Abschlusszeugnis
 - § 44 Wiederholung, Beendigung der Ausbildung
 - ABSCHNITT 9 Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
 - § 45 Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
 - ABSCHNITT 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 46 Nachträgliche staatliche Anerkennung
 - § 46a Übergangsbestimmungen
 - § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Fußnoten