KathPfarrgG BW
INHALT
Württ. Katholisches Pfarrgemeindegesetz in der Fassung vom 22. Juli 1906
- Württ. Katholisches Pfarrgemeindegesetz in der Fassung vom 22. Juli 1906
- I. Organe. (aufgehoben)
- II. Wirkungskreis der ortskirchlichen Kollegien. (mit Ausnahme der Art. 22 und 23 aufgehoben)
- Art. 22
- Art. 23
- III. Versammlung, Beratung und Beschlußfassung der ortskirchlichen Kollegien. (aufgehoben)
- IV. Entlassung von Mitgliedern des Kirchenstiftungsrats und Auflösung sowie Ersetzung desselben. (aufgehoben)
- V. Allgemeine und Schlußbestimmungen. (aufgehoben)
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