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INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluß an einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen Vom 11. Februar 1992
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluß an einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen Vom 11. Februar 1992
- 1. ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck und Dauer der Ausbildung
- § 2 Bildungsplan, Stundentafel, maßgebende Fächer, Zeugnis
- 2. ABSCHNITT Aufnahmeverfahren
- § 3 Aufnahmevoraussetzungen
- § 4 Aufnahmeantrag
- 3. ABSCHNITT Fachpraktische Abschlußprüfung
- § 5 Zweck der Prüfung
- § 6 Abnahme der Prüfung
- § 7 Fachausschuß
- § 8 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 9 Ordnungsverstöße
- 4. ABSCHNITT Abschluß
- § 10 Ermittlung des Ergebnisses des Abschlusses
- § 11 Zeugnis
- § 12 Wiederholung, Entlassung
- 5. ABSCHNITT Schlußbestimmung
- § 13 Inkrafttreten
- Anlage
- Stundentafeln der einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Metalltechnik
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Elektrotechnik
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Bautechnik
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Holztechnik
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Textiltechnik und Bekleidung
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Drucktechnik
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Farbtechnik und Raumgestaltung
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Körperpflege
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Ernährung und Hauswirtschaft (gewerbliche Berufe)
- Schulart: Einjährige Berufsfachschule Berufsfeld: Radio- und Fernsehtechnik
- Fußnoten
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