BestattG BW
INHALT
Bestattungsgesetz Vom 21. Juli 1970
- Bestattungsgesetz Vom 21. Juli 1970
- ERSTER TEIL Friedhofswesen
- Erster Abschnitt Anlegung und Unterhaltung von Bestattungsplätzen
- 1. Friedhöfe
- 2. Private Bestattungsplätze
- § 9
- Zweiter Abschnitt Entwidmung und Schließung von Bestattungsplätzen
- § 10 Entwidmung vor Ablauf der Ruhezeit
- § 11 Nutzung privater Bestattungsplätze zu anderen Zwecken
- Dritter Abschnitt Grabstätten
- § 12 Reihengräber und Wahlgräber
- § 13 Grüfte und Grabgebäude
- § 14 Gestaltung und Ausstattung
- Vierter Abschnitt Ordnung auf Bestattungsplätzen
- § 15
- Fünfter Abschnitt Bestattungseinrichtungen
- § 16 Leichenhallen
- § 17 Feuerbestattungsanlagen
- § 18 Sonstige Bestattungseinrichtungen
- § 19 Allgemeine Anforderungen an Bestattungseinrichtungen
- ZWEITER TEIL Leichenwesen
- Erster Abschnitt Leichenschau
- § 20 Leichenschaupflicht
- § 21 Veranlassung der Leichenschau
- § 22 Vornahme der Leichenschau
- § 23 Auskunftspflicht
- § 24 Kosten der Leichenschau
- Zweiter Abschnitt Umgang mit Verstorbenen
- § 25 Allgemeines
- § 26 Leichenbesorger
- § 27 Überführung in Leichenhallen
- § 28 Außergerichtliche Leichenöffnung
- § 29 Konservierung und Einbalsamierung von Verstorbenen
- Dritter Abschnitt Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener
- 1. Bestattung und Beisetzung
- 2. Ausgrabung
- Vierter Abschnitt Verstorbene in anatomischen Instituten
- § 42
- Fünfter Abschnitt Beförderung von Verstorbenen
- § 43 Allgemeines
- § 44 Leichenpaß
- § 45 Verstorbene aus dem Ausland
- § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
- § 47 Bestattungsfahrzeuge
- § 48 Bergung von Verstorbenen
- DRITTER TEIL Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften
- § 49 Ordnungswidrigkeiten
- § 50 Rechtsvorschriften
- VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 51 Friedhofsordnungen
- § 52 Ruhezeiten
- § 53 Aufsicht
- § 54 Sonderbestimmungen
- § 55 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 56 Inkrafttreten
- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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