BallAkadAPV BW
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Staatlichen Ballettakademie - Berufsfachschule (John-Cranko-Schule Stuttgart) - Vom 6. Dezember 1993
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Staatlichen Ballettakademie - Berufsfachschule (John-Cranko-Schule Stuttgart) - Vom 6. Dezember 1993
- 1. ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer und Abschluß der Ausbildung, Berufsbezeichnung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafel
- § 4 Kernfächer
- 2. ABSCHNITT Aufnahmeverfahren und Probezeit
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Meldung zur Aufnahmeprüfung
- § 7 Aufnahmeprüfung
- § 8 Ergebnis der Prüfung, Aufnahme in die Ballettakademie
- § 9 Probezeit
- 3. ABSCHNITT Abschluß der Unterstufe
- § 10 Zweck der Prüfung
- § 11 Teile der Prüfung
- § 12 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 13 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
- § 14 Prüfungsausschuß, Fachausschüsse
- § 15 Schriftliche Prüfung
- § 16 Mündliche Prüfung
- § 17 Ermittlung der Endnoten der Fächer des theoretischen Bereichs
- § 18 Zeugnis, Feststellung des Abschlusses, Aussetzung der Versetzungsentscheidung
- § 19 Wiederholung, Entlassung
- § 20 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 21 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- 4. ABSCHNITT Abschluß der Ausbildung
- § 22 Zweck der Prüfung
- § 23 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
- § 24 Durchführung der Prüfung
- § 25 Fachpraktische Prüfung
- § 26 Ermittlung des Ergebnisses des Ausbildungsabschlusses
- § 27 Zeugnis
- § 28 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
- 5. ABSCHNITT
- § 29 Schlußbestimmungen
- Anlage
- Stundentafel für die Ballettakademie (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
- Fußnoten
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