AsylUKoVert2021V BW 
                
                
            INHALT
Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Verteilung der Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für 2021 Vom 19. September 2022
- Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Verteilung der Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für 2021 Vom 19. September 2022
 - § 1 Verteilung der Bundeserstattung
 - § 2 Inkrafttreten
 - Anlage
 - Neuverteilung der Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für 2021