APrOAltPflHi 
                
                
            INHALT
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Altenpflegehilfe - APrOAltPflHi) Vom 18. Juli 2017
- Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Altenpflegehilfe - APrOAltPflHi) Vom 18. Juli 2017
 - ABSCHNITT 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ziel der Ausbildung
 - § 3 Dauer, Inhalt und Abschluss der Ausbildung
 - § 4 Bildungs- und Praxisplan, Stundentafel
 - § 5 Pflichtbereich, maßgebende Leistungen
 - § 6 Notenbildung
 - ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren, Beratungsgespräch
 - § 7 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 8 Aufnahmeantrag
 - § 9 Beratungsgespräch
 - ABSCHNITT 3 Praktische Ausbildung
 - § 10 Allgemeines
 - § 11 Einrichtungen der praktischen Ausbildung
 - § 12 Durchführung der praktischen Ausbildung
 - ABSCHNITT 4 Ordentliche Abschlussprüfung
 - § 13 Teile der Abschlussprüfung
 - § 14 Abnahme der Abschlussprüfung
 - § 15 Zulassung zur Abschlussprüfung, Anmeldenoten
 - § 16 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
 - § 17 Praktische Prüfung
 - § 18 Schriftliche Prüfung
 - § 19 Mündliche Prüfung
 - § 20 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
 - § 21 Zeugnis
 - § 22 Wiederholung der Ausbildung und der Abschlussprüfung
 - § 23 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 24 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - § 25 Prüfungsteilnahme von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule für Altenpflege
 - ABSCHNITT 5 Schulfremdenprüfung
 - § 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Vorbereitung
 - § 27 Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
 - § 28 Meldung zur Schulfremdenprüfung
 - § 29 Zulassung zur Schulfremdenprüfung
 - § 30 Durchführung der Schulfremdenprüfung
 - ABSCHNITT 6 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
 - § 31 Erlaubniserteilung
 - § 32 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
 - ABSCHNITT 7 Übergangsvorschriften
 - § 33 Übergangsvorschriften
 - Anlage 1
 - Fußnoten
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5