APrOAltPflHi
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Altenpflegehilfe - APrOAltPflHi) Vom 18. Juli 2017
- Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Altenpflegehilfe - APrOAltPflHi) Vom 18. Juli 2017
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Dauer, Inhalt und Abschluss der Ausbildung
- § 4 Bildungs- und Praxisplan, Stundentafel
- § 5 Pflichtbereich, maßgebende Leistungen
- § 6 Notenbildung
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren, Beratungsgespräch
- § 7 Aufnahmevoraussetzungen
- § 8 Aufnahmeantrag
- § 9 Beratungsgespräch
- ABSCHNITT 3 Praktische Ausbildung
- § 10 Allgemeines
- § 11 Einrichtungen der praktischen Ausbildung
- § 12 Durchführung der praktischen Ausbildung
- ABSCHNITT 4 Ordentliche Abschlussprüfung
- § 13 Teile der Abschlussprüfung
- § 14 Abnahme der Abschlussprüfung
- § 15 Zulassung zur Abschlussprüfung, Anmeldenoten
- § 16 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 17 Praktische Prüfung
- § 18 Schriftliche Prüfung
- § 19 Mündliche Prüfung
- § 20 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 21 Zeugnis
- § 22 Wiederholung der Ausbildung und der Abschlussprüfung
- § 23 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 24 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 25 Prüfungsteilnahme von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule für Altenpflege
- ABSCHNITT 5 Schulfremdenprüfung
- § 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Vorbereitung
- § 27 Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
- § 28 Meldung zur Schulfremdenprüfung
- § 29 Zulassung zur Schulfremdenprüfung
- § 30 Durchführung der Schulfremdenprüfung
- ABSCHNITT 6 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 31 Erlaubniserteilung
- § 32 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
- ABSCHNITT 7 Übergangsvorschriften
- § 33 Übergangsvorschriften
- Anlage 1
- Fußnoten
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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