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            INHALT
Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs Vom 19. Juli 2022
- Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs Vom 19. Juli 2022
 - § 1 Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt
 - § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Begründung
 - Begründung
 - A. Allgemeiner Teil
 - I. Zielsetzung
 - II. Wesentlicher Inhalt
 - III. Alternativen
 - IV. Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung
 - V. Kosten für die öffentlichen Haushalte und für Private, Erfüllungsaufwand
 - VI. Finanzielle Auswirkungen
 - B. Besonderer Teil
 - I. Ausgangslage
 - II. Voraussetzungen gemäß § 201a Sätze 3 und 4 BauGB
 - III. Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg
 - C. Einzelbegründung
 - Anlage 1
 - Erläuterung:
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Erläuterung:
 - Fußnoten
 - Anlage 4
 - Erläuterung:
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Erläuterung: Der Indikator ist auch dann erfüllt, wenn die absolute Höhe der Angebotsmiete 2017/2018 nach Indikator 4 über dem dortigen Landesdurchschnitt liegt und die absolute Höhe der Vergleichsmiete 2017/2018 nach Indikator 5 über dem dortigen Landesdurchschnitt liegt.