AltPflegWBildV BW 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die Leitung des Pflegedienstes in Einrichtungen der Altenhilfe und Leitung von ambulanten Pflegediensten (Weiterbildungsverordnung - Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste) Vom 2. August 2004
- Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die Leitung des Pflegedienstes in Einrichtungen der Altenhilfe und Leitung von ambulanten Pflegediensten (Weiterbildungsverordnung - Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste) Vom 2. August 2004
 - ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
 - § 1 Zweck der Weiterbildung
 - § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
 - § 3 Lern- und Übungsbereiche
 - § 4 Unterbrechungen, versäumte Weiterbildungszeiten
 - § 5 Notenstufen
 - ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
 - § 6 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 7 Aufnahmeantrag
 - DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
 - § 8 Zweck der Prüfung
 - § 9 Teile der Prüfung
 - § 10 Zulassung zur Prüfung
 - § 11 Prüfungsausschuss
 - § 12 Abnahme der Prüfung
 - § 13 Entgegennahme und Bewertung der Facharbeit
 - § 14 Abnahme des Kolloquiums
 - § 15 Mündliche Prüfung
 - § 16 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
 - § 17 Zeugnis
 - § 18 Wiederholung der Prüfung
 - § 19 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 20 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - § 21 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
 - VIERTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
 - § 22 Übergangsvorschriften
 - § 23 Inkrafttreten
 - Anlage
 - Frau/Herr ___
 - Die Teilnehmerin / der Teilnehmer* hat im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfung folgendes Prüfungsergebnis** erzielt:
 - Fußnoten