...ichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
INHALT
Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
- Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
- § 1 Allgemeines
- § 2 Erstattung barer Auslagen
- § 3 (Fn 3) Pauschbetrag für Sitzungen
- § 4 Auslagen
- § 5 (Fn 4) Pauschbetrag für Zeitaufwand
- § 6 Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 Inkrafttreten
- Fussnoten
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