... die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
INHALT
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
- Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung und Berufung
- § 3 Prüferdelegation
- § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
- § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 6 Geschäftsführung
- § 7 Verschwiegenheit
- § 8 Prüfungstermine
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfung
- § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
- § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
- § 12 Zulassung zur Prüfung
- § 13 Entscheidung über die Zulassung
- § 14 Prüfungsgegenstand
- § 15 Gliederung der Prüfung
- § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen
- § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
- § 18 Prüfungsaufgaben
- § 19 Nichtöffentlichkeit
- § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
- § 21 Ausweispflicht und Belehrung
- § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 24 Bewertungsschlüssel
- § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
- § 26 Bewertungsverfahren für die Zwischenprüfung
- § 27 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
- § 28 Prüfungszeugnis
- § 29 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
- § 30 Wiederholungsprüfung
- § 31 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 32 Prüfungsunterlagen
- § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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