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DE - Landesrecht NRW
20.12.2021
INHALT
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“
§ 1 Zuständigkeit
§ 2 (Fn 2) Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fussnoten
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