...nter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“
INHALT
Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufsbilder „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“
- Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufsbilder „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“
- § 1 (Fn 2) Ausgleichsmaßnahmen
- § 2 Sprachkenntnisse
- § 3 (Fn 3) Anpassungslehrgang
- § 4 (Fn 4) Eignungsprüfung
- § 5 Nachteilsausgleich bei Behinderung und chronischer Erkrankung
- § 6 Verweise
- § 7 Übergangsregelung
- § 8 (Fn 5) Inkrafttreten, Berichtspflicht
- Fussnoten
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