...ührung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
INHALT
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
- Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 1 Errichtung (§ 39 BBiG)
- § 2 Zusammensetzung und Berufung (§ 40 BBiG)
- § 3 Ausschluss von der Mitwirkung (§ 47 BBiG)
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (§ 41 BBiG)
- § 5 Geschäftsführung
- § 6 Verschwiegenheit
- § 7 Prüfungstermine und Prüfungsfristen
- § 8 Örtliche Zuständigkeit
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen
- § 10 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
- § 11 Entscheidung über die Zulassung
- § 12 Prüfungsgegenstand
- § 13 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 14 Prüfungsaufgaben
- § 15 Nichtöffentlichkeit
- § 16 Leitung und Aufsicht
- § 16a Beschlussfassung
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (§ 47 BBiG)
- § 19 Rücktritt, Nichtteilnahme
- §20 Bewertung
- § 21 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 22 Prüfungszeugnis und Meisterbrief
- § 23 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 24 Nicht bestandene Prüfung
- § 25 Wiederholung der Prüfung
- § 26 Rechtsbehelfe
- § 27 Prüfungsunterlagen
- § 28 Übergangsregelungen
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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