...ezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
INHALT
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
- Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung und Berufung (§ 40 BBiG)
- § 3 Ausschluss von der Mitwirkung
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (§ 41 BBiG)
- § 5 Geschäftsführung
- § 6 Verschwiegenheit
- § 7 Prüfungstermine und Prüfungsfristen
- § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung (§ 43 in Verbindung mit §§ 58 – 63 BBiG und § 65 Absatz 2 Satz 2 BBiG)
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (§ 45, 46 BBiG)
- § 10 Anmeldung zur Prüfung (§§ 43 und 45 in Verbindung mit §§ 58 – 62 BBiG)
- § 11 Entscheidung über die Zulassung (§§ 43 und 45 in Verbindung mit §§ 58 – 62 BBiG)
- § 12 Prüfungsgegenstand (§ 38 in Verbindung mit §§ 58 – 62 BBiG)
- § 13 Gliederung der Prüfung
- § 14 Prüfungsaufgaben
- § 15 Nichtöffentlichkeit
- § 16 Leitung und Aufsicht
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 20 Bewertung (§ 47 in Verbindung mit §§ 58 – 62 BBiG)
- § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 22 Prüfungszeugnis
- § 23 Nicht bestandene Prüfung
- § 24 Wiederholungsprüfung
- § 25 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 26 Prüfungsunterlagen
- § 27 Übergangsregelung
- § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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